Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Dr. Ines Maria Eckermann (Auftragnehmerin) und ihrem jeweiligen Auftraggeber.

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Mit Beauftragung der Auftragnehmerin stimmt der Auftraggeber den nachfolgenden Bestimmungen zu.

 

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1. Termine, Lieferfristen

  • a)Die Auftragnehmerin haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf der Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
  • b) Die Abnahme eines Entwurfs ist erfolgt, wenn der Auftraggeber keine Beanstandungen binnen sieben Kalendertagen schriftlich (per Mail oder postalisch) äußert.
  • c) Bestehen wesentliche Abweichungen und rügt der Auftraggeber diese, wird die Auftragnehmerin diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen.
  • d) Spätestens mit der geleisteten Zahlung oder der Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber gilt die Abnahme als erfolgt.
  • e) Sofern keine weiteren Absprachen getroffen wurden, verständigen sich Auftraggeber und Auftragnehmerin auf einen einheitlichen Kooperationsprozess (Siehe – Workflow)

 

2. Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungsrecht

  • a) Mit der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung (Rechnungsbetrag) erwirbt der Auftraggeber ein zeitlich wie räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmerin kreierten Texten, Illustrationen, Ideen und Konzepten oder Werbemitteln.
  • b) Die Auftragnehmerin gestattet die Übertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte.
  • c) Die Auftragnehmerin darf die von ihr kreierten Texte, Ideen, Konzepte und Werbemittel zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in von ihm zu Zwecken der Eigenwerbung erstellten Medien nutzen. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben uneingeschränkt bei der Auftragnehmerin.
  • d) Der Umfang der Leistung sowie die geschuldete Vergütung werden zuvor im Angebot der Auftragnehmerin ausgewiesen. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Auftragnehmerin (siehe Anhang 1 – Preisliste). Diese sind Bestandteil des Vertrags.
  • e) Mehraufwand für die Auftragnehmerin, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, die nicht auf einer rechtzeitigen Mängelrüge des Auftraggebers beruhen, werden als zusätzlicher Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste der Auftragnehmerin berechnet (siehe Anhang 1 – Preisliste).
  • f) Verzichtet der Auftraggeber auf einen Teil der angebotenen Leistung, wie beispielsweise auf eine Korrekturphase, berechtigt dies nicht zum Rechnungsabzug.
  • g) Wurden im Angebot keine Angaben zu im Preis inbegriffenen Feedback-Schleifen gemacht, gelten die Bestimmungen aus Punkt 2c.
  • h) Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Auftragnehmerin ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
  • i) Die Auftragnehmerin darf die ihr obliegenden Leistungen, ohne vorherige Absprache, auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.
  • j) Im Rahmen einer Präsentation vorgestellte Kampagnen- oder Textideen dürfen vom Auftraggeber erst nach Zahlung einer Rechnung der Auftragnehmerin gemäß der Punkte 2c-e dieser AGB verwendet werden, die die betreffende Konzeption/Idee als Einzelposition aufführt. Die Zahlung eines Präsentationshonorars berechtigt nicht zur Verwendung des Präsentationsinhalts.
  • k) Die Nutzungsrechte für eventuell nach Workshops und/oder Schulungen als PDF ausgehändigte Präsentationen bzw. Präsentationsinhalte verbleiben bei der Auftragnehmerin. Eine Übertragung der Nutzungsrechte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin und wird gesondert vergütet.
  • l) Sofern dies nicht anderes vereinbart wurde, behält sich die Auftragnehmerin das Recht einer Doppelverwertung der von ihr geschaffenen und auf eigener Recherche beruhenden Texte, Textideen oder Konzepte vor.
  • m) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag vorzeitig, den er gegenüber der Auftragnehmerin freigegeben hat, gilt bezüglich des Honorars der Auftragnehmerin zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
  • n ) Der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Sollten die für den Folgemonat mündlich oder schriftlich gebuchten Leistungen nach Ablauf dieser Frist storniert werden, berechnet die Auftragnehmerin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Monatshonorars gemäß § 615 BGB.
  • o) Nach dem erfolgreichen Abschluss des Projektes ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, das Logo des Auftraggebers als Referenz in ihrem Portfolio zu nutzen.
  • p) Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich (siehe Anhang 2 – Hinweise zur Abrechnung).

 

3. Künstlersozialkasse und sonstige Abgaben

Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben, wie beispielweise die Künstlersozialabgabe, trägt der Auftraggeber – auch dann, wenn sie nacherhoben werden. Die Künstlersozialkasse erhebt nach dem am 01.01.1983 in Kraft getretenen Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVersG) für selbstständige Künstler/Publizisten eine Künstlersozialabgabe, sofern das Unternehmen „nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt bzw. die Gesamtsumme der in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte 450,- € übersteigt“.

Diese gesetzliche Abgabe beträgt zurzeit 4,8 % des Rechnungsbetrags und wird unabhängig davon erhoben, ob die Auftragnehmerin in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Für die Erbringung der Künstlersozialabgabe ist eine formlose Meldung des Auftraggebers bei der Künstlersozialkasse gesetzlich vorgeschrieben. Jede Partei trägt die Kosten für Briefporto, Telefon und Fax selbst, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen. Reisekosten werden nur nach gesonderter Absprache in Rechnung gestellt.

 

4. Haftung, Gewährleistung

  • a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, geliefertes Textmaterial auf seine sachliche und orthographische Richtigkeit hin zu prüfen und der Auftragnehmerin eine korrigierte Fassung des Entwurfs zu übermitteln.
  • b) Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Textes/der Kreation (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht) obliegt dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die in der Werbung oder Werbetexten enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Auftragnehmerin dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor.
  • c) Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Textes und ggf. von Bild- und Toninhalten. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Auftragnehmerin Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird der Auftraggeber die Rechte und Zustimmungen Dritter einholen.
  • d) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

5. Datenschutz für Kundendaten DSGVO

Im Rahmen der Zusammenarbeit und der entsprechenden Buchhaltung ist es erforderlich, personen- und abrechnungsbezogene Daten über die Person und das Unternehmen des Auftraggebers zu verarbeiten.

Dazu gehören:

  • Namen und berufliche E-Mail-Adresse sowie ggf. Telefonnummer der jeweiligen Ansprechpartner
  • Adresse des Firmensitzes, sowie ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Notizen zu für die Zusammenarbeit relevanten Inhalten (z. B. Besprechungsmitschriften)

Die Daten des Auftraggebers werden über eine SSL-zertifizierte Buchhaltungssoftware gepflegt sowie lokal auf dem Rechner der Auftragnehmerin gespeichert. Auf beide haben Unbefugte keinen Zugriff haben.

Die Daten lagern auf Servern, die mit Standorten in Deutschland dem strengend Deutschen Datenschutz unterliegen. Für die Sicherheit der dort hinterlegten Daten haften die jeweiligen Anbieter bzw. Hersteller der Software-Lösungen.

6. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

 


Hinweise zur Abrechnung

Hinweis zur Umsatzsteuer

Bis Ende 2019 verstehen sich alle Beträge gemäß § 19 der Kleinunternehmerregelung netto und ohne Mehrwertsteuerberücksichtigung

Pauschalvergütung

Wurde eine Pauschale für das gesamte Projekt mit einer Laufzeit von mehreren Monaten vereinbart, so sind 25 Prozent des Honorars vor Projektbeginn fällig. Der restliche Betrag wird mit Abschluss des Projektes bzw. des besprochenen Projektabschnittes entlohnt.

Monatliche Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt, sofern kein Pauschalpreis für das gesamte Projekt vereinbart wurde, monatlich.

Abrechnung von Stundenhonoraren

Die Grundlage der monatlichen Stundenabrechnung bildet die Zeiterfassung mit Timelime. Die Abrechnung erfolgt pro angebrochene 15 Minuten und wird zugunsten des Auftraggebers abgerundet.

Abrechnung von Tagespauschalen und Halbtagespauschalen

Tages- und Halbtagespauschalen basieren auf einer zuvor getroffenen Terminvereinbarung und werden monatlich abgerechnet.

Reisekosten

Die oben genannten Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich genannt, ohne Anreise. Für Termine vor Ort fallen ggf. Reisekosten an.

Bei einer Anreise außerhalb des VRR-Tarifgebieten übernimmt der Auftraggeber die Reisekosten für die Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr gemäß Beleg/Ticketpreis.